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Reiseschutz mit Arbeitslosen und Kurzarbeit Schutz |  |
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Reiserücktritts-Versicherung
Krankheit — der häufigste Grund für die Stornierung einer gebuchten Urlaubs |
Sie freuen sich auf Ihren wohlverdienten Urlaub? Dann sichern Sie ihn unbedingt ab, denn leider kommt nicht selten etwas dazwischen. Krankheit ist der häufigste Grund für die Stornierung einer gebuchten Reise. Dazu gehört nicht nur die eigene Erkrankung, sondern auch die eines Angehörigen. Aber auch Schwangerschaft, ein plötzlicher Unfall oder der Verlust des Arbeitsplatzes können Gründe sein, in denen unsere Reiserücktritts-Versicherung eintritt und Sie und Ihre Familie zumindest vor finanziellem Schaden bewahrt. Sorgen Sie vor, damit Ihr Urlaub nur aufgeschoben und nicht aufgehoben ist. |
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Stornierung wegen Kurzarbeit und Urlaubs-Zuschuss bei Jobverlust
Damit Sie auch in diesen wirtschaftlich unsicheren Zeiten mit ruhigem Gewissen ihren Urlaub buchen können, hat sich die Europäische Reise Versicherung entschlossen, die Leistungen in der Reiserücktritts-Versicherung zu erweitern: |
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Verlängert bis 31.12.2009: Kurzarbeit als Rücktrittsgrund
Voraussetzung für die Erstattung sind folgende Kriterien:
- Die versicherte Person muss für einen Zeitraum von mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten von konjunkturbedingter Kurzarbeit betroffen sein sowie
- der regelmäßige monatliche Brutto-Vergütungsanspruch dieser Person aufgrund von Kurzarbeit um mindestens 35 % je Monat verringert sein.
- Dokumentation: Bestätigung des Arbeitgebers über die Dauer der Kurzarbeit sowie das Maß der Verminderung des Vergütungsanspruchs.
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Ganz neu: Urlaubs-Zuschuss bei Jobverlust
Bei unerwarteter betriebsbedingter Kündigung seines Arbeitsplatzes kann der Versicherte wie bisher stornieren und erhält die vertraglich geschuldeten Stornokosten von der ERV ersetzt.
Neu ist die Wahlmöglichkeit:
Er braucht auf seinen Urlaub nicht zu verzichten - mit dem Urlaubs-Zuschuss der ERV erhält der Versicherte von uns den Restreisepreis bis maximal zur Höhe der Stornokosten erstattet, die zu diesem Zeitpunkt bei einer Stornierung der Reise angefallen wären. Der Restreisepreis entspricht dem Gesamtreisepreis abzüglich der geschuldeten oder bereits geleisteten Anzahlungen.
Beispiel:
- Kunde Müller bucht eine Spanien-Reise über 1.000 Euro. Die Anzahlung von 300 Euro hat er bereits geleistet, der Restreisepreis beträgt 700 Euro.
- Kurz vor Reiseantritt verliert er aufgrund einer betriebsbedingten Kündigung seinen Arbeitsplatz, die Stornokosten würden zu diesem Zeitpunkt 800 Euro betragen.
- Entscheidet sich Herr Müller, die Reise anzutreten anstatt zu stornieren, übernimmt die ERV die verblieben 700 Euro der Reisekosten als Urlaubs-Zuschuss. Die Reise kostet Herrn Müller so nur noch insgesamt 300 Euro.
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Der Urlaubs-Zuschuss und die Absicherung von Kurzarbeit gelten
- für alle Abschlüsse im Rahmen einer Einzelversicherung oder eines Pakets (Kurzfrist-Bereich), die zwischen 1. Juni und 31. Dezember 2009 getätigt werden
- für die entsprechenden Jahres-Versicherungen bei Reisebuchung in diesem Zeitraum.
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